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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule „so canis bleiben“ (im Folgenden: Hundeschule) und Verbraucher*innen, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Klientel).

§1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Klientel geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Klientel bestimmte Inhalte zu vermitteln. Das Klientel erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob das Klientel seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Klientels und erfolgen auf eigenes Risiko. Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt (Darmstadt und Umgebung), sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert das Klientel selbst und auf eigene Kosten.

§2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden In den Einzelstunden bietet die Hundeschule den Teilnehmenden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Klientel. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Klientels an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet das Klientel der Trainerin zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,60 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

2. Offene Gruppen Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann das Klientel nach einer Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z. B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

3. Geschlossene Kurse Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Klientels. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von drei Mensch-Hund-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch das Klientel zu gewährleisten, ist das Klientel zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 50 % der Kursgebühr verpflichtet. Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Das Klientel ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestätigung nebst Rechnung beim Klientel ist dieses zur Zahlung des Vorschusses verpflichtet. Geht der Vorschuss nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Klientels als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Das Klientel hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

4. Workshops Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).

§3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Klientel vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.

3. Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt nach Wahl des Klientels durch Überweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Klientels auch zu Beginn zahlbar. Um Zeitverluste durch Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

§4 Rücktritt vom Vertrag durch das Klientel

1. Weist das Klientel eine adäquate teilnehmende Person als Ersatz nach oder gibt es eine „nachrückende“ Person gemäß Warteliste, die den Kursplatz übernimmt, kann das Klientel bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
a. Sagt das Klientel einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den es angemeldet war, nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch das Klientel zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
b. Sagt das Klientel geschlossene Kurse oder Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindestens 14 Tage vor Kursbeginn (beim geschlossenen Kurs)/ 48 Stunden vor Trainingstermin (bei Einzeltraining) ab, ist der vollständige Kurs/die Einzeltrainingsstunde durch das Klientel zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. c. Bei der Absage eines Workshops (§ 2 Abs. 4) durch das Klientel ist es zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25 % des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt das Klientel ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht es die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 80 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmenden sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§5 Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmende für einen Kurs angemeldet haben oder die Trainerin ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Klientel eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich mit. Das Klientel ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Klientels gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet das Klientel der Hundeschule keine Vergütung.

§6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Klientel im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Hat das Klientel die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar.

§7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlich vertretenden Personen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Das Klientel haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§8 Sonstige Pflichten des Klientels

1. Das Klientel ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza, Leptospirose, Tollwut

3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Das Klientel kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

4. Verstößt das Klientel gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich das Klientel selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, es dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat das Klientel zu zahlen.

§9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Klientel von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Das Klientel darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§10 Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.